Benutzungsreglement Kirchgemeindehaus Liebestrasse
1. Raumreservation
Mit dem Veranstalter wird über die Benutzung von Räumlichkeiten im Kirchgemeindehauses Liebestrasse ein schriftlicher Mitvertrag im Sinne von Art. 253 f OR des abgeschlossen.
2. Richtlinien für die Benutzung
Regelmässige Benutzung
Vereinbarungen über die regelmässige Benutzung von Räumlichkeiten sind auf ein Jahr befristet und werden jährlich neu festgelegt. Die Geschäftsführung behält sich vor, eine Veranstaltung ausnahmsweise in einen anderen Raum zu verlegen oder ausfallen zu lassen.
Mietdauer
Die Mietdauer umfasst die im Vertrag eingetragenen Daten.
Für den Aufbau und den Abbau der Einrichtung benötigten Tage gelten als zahlungspflichtige Tage.
Teilnehmerzahl
Die pro Raum in der Tarifordnung beziehungsweise die in der Reservationsbestätigung angegebenen Personenzahl darf nicht überschritten werden.
Rücktrittsrecht
a) Mieter: Wird ein Anlass trotz Bestätigung abgesagt, müssen wir die Kosten für die Annullation wie folgt verrechnet werden:
30 Tage vor Veranstaltungsbeginn
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20 % der Bestellsumme
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14 Tage vor Veranstaltungsbeginn
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50 % der Bestellsumme
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13 bis 0 Tage vor Veranstaltungsbeginn
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100 % der Bestellsumme
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b) Vermieter: Falls der Mieter zahlungsunfähig ist, keine Sicherheit leisten kann oder falls infolge höherer Gewalt weder der reservierte noch ein Ersatzraum zur Verfügung gestellt werden kann.
Kaution
In bestimmten Fällen kann eine Kaution oder eine Anzahlung verlangt werden. Die Kaution beträgt in der Regel das Doppelte der Raummiete. Nach der Abrechnung wird der Restbetrag zurückerstattet.
Dekorationen und Möblierung
Das Kirchgemeindehaus Liebestrasse steht unter Denkmalschutz. Dekorationen oder sonstige Installationen dürfen nur in Absprache mit der Geschäftsführung angebracht werden und nur, wenn Räume, Wände und Böden in keiner Art und Weise beschädigt werden. Die Bestuhlung der Räume sowie allfällige Entfernung von Möbeln aus den Räumen muss mit der Geschäftsführung abgesprochen werden.
Ordnung, Schäden
Der Veranstalter ist verpflichtet, Räume und Geräte sauber und ordnungsgemäss zu hinterlassen. Allfällige Schäden sind sofort zu melden. Der Veranstalter haftet dafür vollumfänglich. Wir empfehlen dem Veranstalter eine Haftpflichtversicherung abzuschliessen.
Ruhestörung
Der Veranstalter hat darauf zu achten, dass Lärm und sonstige Belästigung der Anwohner vermieden werden. Gemäss Polizeigesetz der Stadt Winterthur muss die Nachtruhezeit vom 22.00 Uhr bis 07.00 eingehalten werden. Allfällige Verzeigungen werden dem Mieter in Rechnung gestellt.
Alkoholausschank, Rauchverbot
Ausschank und Verkauf von Alkohol an Jugendliche unter 16 Jahren und von Spirituosen an Jugendliche unter 18 Jahren ist verboten. Die Verantwortung der Kontrolle liegt beim Veranstalter.
Im ganzen Gebäude ist das Rauchen untersagt.
Verpflegung
Dem Mieter ist es nicht gestattet, innerhalb des Kirchgemeindehauses von sich aus Verpflegung anzubieten oder mitzubringen. Das Anbieten von Verpflegung ist ausschliesslich Sache des Vermieters. Verpflegung darf nur an den dafür vorgesehenen Orten eingenommen werden.
3. Garderobe
Für unbewachte Garderobe wird nicht gehaftet.
4. Benutzung der Bühne, der Apparate und Instrumente
Klavier und Orgel, Bühneneinrichtung, Apparate sowie die Seminartechnik dürfen nicht ohne vorherige Instruktion durch den Hausdienst benutzt werden.
5. Räumlichkeiten und Mobiliar
Die vertraglich festgelegten Vereinbarungen betreffend Einrichtung, Rückbau und Reinigung sind strikte einzuhalten. Andernfalls werden die Aufwendungen verrechnet. Für Schäden an Mobiliar, Haus und Apparaten haftet der Veranstalter.
6. Parkplätze
Die Parkplätze auf dem Areal des Kirchgemeindehauses stehen grundsätzlich nur für Anlieferungen zur Verfügung. Wir empfehlen Ihnen, die öffentlichen Parkplätze zu benutzen. Die Parkhäuser Kunstmuseum und Theater Winterthur befinden sich gleich nebenan.
7. Schlussbestimmung
Diese Benutzungsordnung wird allen Benutzern übergeben. Der Mieter anerkennt deren Bestimmungen.
Winterthur, 1. Januar 2011
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